Creative Commons Legal Code (2023)

Creative Commons Legal Code (1)

CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UNDLEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZUKEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONENOHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINEGEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIEHAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN.

Lizenz

DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND"DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLICLICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZEGESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHTAUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEMSCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGENRECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAGANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZGENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DASGEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.

1. Definitionen

  1. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenzbezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung desSchutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge desSchutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechteentstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung,Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung desSchutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht alsAbwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eineSammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung desSchutzgegenstandes.
  2. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenzmeint eine Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oderwissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund vonAuswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente einegeistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elementesystematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglichsind oder nicht.
  3. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet,den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form vonVervielfältigungsstücken, mithin in körperlich fixierter Form derÖffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
  4. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz istdiejenige natürliche oder juristische Person oder Gruppe, die denSchutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet undinsoweit als Rechteinhaberin auftritt.
  5. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist derUrheber des Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oderjuristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstandein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einräumung vonNutzungsrechten oder eine Weiterübertragung an Dritte möglich ist.
  6. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet indieser Lizenz den literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichenInhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Daskann insbesondere eine persönliche geistige Schöpfung jeglicher Art,ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder auch einLichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, aufwelche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob inanaloger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oderZusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutzeigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff"Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz.
  7. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist dienatürliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz imAbschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt undzuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungendieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis desLizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährtenNutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.
  8. Unter "Öffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenzsind Veröffentlichungen und Präsentationen des Schutzgegenstandes zuverstehen, die für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeitbestimmt sind und in unkörperlicher Form mittels öffentlicherWiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung,Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabhängiger Zugänglichmachungoder in körperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabhängig vonbestimmten Veranstaltungen und unabhängig von den zum Einsatz kommendenTechniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloserMittel und Einstellen in das Internet.
  9. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenzbedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielfältigungsstücke desSchutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oderBildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals körperlicheFixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielfältigungsstücke dieserFixierungen anzufertigen, sowie die Übertragung des Schutzgegenstandesauf einen Bild- oder Tonträger oder auf ein anderes elektronischesMedium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form.

2. Schranken des Immaterialgüterrechts

Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zurNutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zuvereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder andererRechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus demFehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes ergeben.

3. Einräumung von Nutzungsrechten

Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber- unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e)- das vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechtsam Schutzgegenstand) unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstandauf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich eingeräumteseinfaches Nutzungsrecht für jedermann"):

  1. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zuvervielfältigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teilsolcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
  2. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschließlichÜbersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbargemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt;
  3. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen,öffentlich zu zeigen und zu verbreiten;
  4. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen,öffentlich zu zeigen und zu verbreiten.
  5. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes giltFolgendes:

    1. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche:Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzlicheLizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel fürLeermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber dasausschließliche Recht vor, die entsprechende Vergütung einzuziehen fürjede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.
    2. Vergütung bei Zwangslizenzen: SofernZwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustandekommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle einer lizenzgerechtenNutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Vergütung.
    3. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglichlizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nichtunter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtetder Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig davon, ob eineEinziehung der Vergütung durch ihn selbst oder nur durch eineVerwertungsgesellschaft möglich wäre.

Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für allenoch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch dasRecht, solche Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmtenach dieser Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigenRechte, die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch denLizenzgeber eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten.Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstanddieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichenSchutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf sämtlicheaus diesem Schutz resultierenden Rechte.

4. Bedingungen

Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenzerfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

  1. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter denBedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssendabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständigeInternetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen.Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oderfordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenzgewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nichtunterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sieverbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändertlassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. WennSie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie(in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmenergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung derihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. DieserAbschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil einesSammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerkinsgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie einSammelwerk erstellen, müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die inAbschnitt 4.b) aufgezählten Hinweise entfernen. Wenn Sie eineAbwandlung vornehmen, müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung die in Abschnitt4.b) aufgezählten Hinweise entfernen.
  2. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandesoder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerkeist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlichetwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörendenRechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, dieRechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenenForm anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
    1. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendetwird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber imRechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemesseneWeise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eineStiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung)("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieserDritten;
    2. den Titel des Inhaltes;
    3. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier(URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstandangegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf denRechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
    4. und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes inÜbereinstimmung mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sichum eine Abwandlung handelt.

    Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können injeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung desSchutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben dasMinimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaberdergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wiedie Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesemAbschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaftin der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung IhrerRechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat undschriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder desZuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeineVerbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenigeine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.

  3. Die oben unter 4.a) und b) genannten Einschränkungen gelten nichtfür solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter denSchutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oderZusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutzeigener Art genießen.
  4. Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieserLizenz unberührt.

5. Gewährleistung

SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEMLIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHTARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DENSCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSSJEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCHKONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST INSBESONDERE DASFREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DERENERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DESSCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECKSOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGGILT NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ARTFÜHREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW.VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.

6. Haftungsbeschränkung

DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DERVERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHMWENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEIGROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUSKEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.

7. Erlöschen

  1. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechteerlöschen mit Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegendie Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis desLizenzgebers vom Verstoß oder einer weiteren Handlung einer derVertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder juristischen Personen,die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder diesen enthaltendeSammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhaltenhaben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen jedochsolange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtlicheLizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6,7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
  2. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenzunbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstandausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, denSchutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder dieeigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einemWiderruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die aufGrundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig nocherfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der obenzum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt.

8. Sonstige Bestimmungen

  1. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oderals Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet derLizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen undim gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
  2. Jedes Mal, wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandesverbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfängereine Lizenz am ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichenBedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibtdavon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen davon unberührt.
  4. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und keinVerstoß gegen sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzichtoder von dem Verstoß betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
  5. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenenErlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlichvorliegen) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen demLizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Esbestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug aufden Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind.Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen demLizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenzmöglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durchSie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nurdurch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgebermodifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlichzwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf dieDritten gemäß Ziffern 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
  6. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitigeVereinbarung getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findetauf diesen Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik DeutschlandAnwendung.

Creative Commons Notice

Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmtkeinerlei Gewähr oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand.Creative Commons haftet Ihnen oder einer anderen Partei unter keinemrechtlichen Gesichtspunkt für irgendwelche Schäden, die - abstrakt oderkonkret, zufällig oder vorhersehbar - im Zusammenhang mit dieser Lizenzentstehen. Unbeschadet der vorangegangen beiden Sätze, hat CreativeCommons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers, wenn es sichausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.

Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, dasLogo und die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendigist, um der Öffentlichkeit gegenüber kenntlich zu machen, dass derSchutzgegenstand unter einer CCPL steht. Ein darüber hinaus gehenderGebrauch der Marke "Creative Commons" oder einer verwandten Marke odereines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmungvon Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach derCreative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellenFassung, die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder aufandere Weise auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Diegenannten Einschränkungen der Markennutzung sind nicht Bestandteildieser Lizenz.

Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.

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Author: Nathanael Baumbach

Last Updated: 27/09/2023

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Author information

Name: Nathanael Baumbach

Birthday: 1998-12-02

Address: Apt. 829 751 Glover View, West Orlando, IN 22436

Phone: +901025288581

Job: Internal IT Coordinator

Hobby: Gunsmithing, Motor sports, Flying, Skiing, Hooping, Lego building, Ice skating

Introduction: My name is Nathanael Baumbach, I am a fantastic, nice, victorious, brave, healthy, cute, glorious person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.